Kieferorthopädie

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Zahn- und/oder KieferÂfehlstellung vorliegen könnte, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur kieferÂorthopädischen Untersuchung und Beratung.
Bis zum 18. Lebensjahr tragen die KrankenÂkassen die Kosten für diesen Termin, darüber hinaus sind diese (bis auf bei besonderen AusnahmeÂfällen) nicht mehr leistungÂspflichtig.
Großen Wert legen wir während der gesamten BehandlungsÂdauer (oft über mehrere Jahre) auf eine vertrauensÂvolle Zusammenarbeit und individuelle Betreuung unserer Patienten insbesondere auch in der Prophylaxe, um Zahnschäden auch während der kieferÂorthopädischen Behandlung vorzubeugen.